Als Carport-Experte und erfahrener Dienstleister sind wir auch bei der Erstellung des Bauantrages jederzeit und in jeder Hinsicht für Sie da. Die meisten Bundesländer schreiben eine Baugenehmigung für Carports vor. Die erforderlichen technischen Unterlagen des Carports sind selbstverständlich im Lieferumfang unserer Standardbausätze enthalten. Benötigen Sie die technischen Bauantragsunterlagen für Ihr Standard-Carport vorab, erheben wir hierfür eine Schutzgebühr von € 100,00. Diese rechnen wir Ihnen beim Kauf des Carports voll an oder schreiben sie Ihnen bei Ablehnung des Bauantrages gut. Bei Sonderanfertigungen bis 6 x 9 m Grundfläche berechnen wir Ihnen für die Erstellung der technischen Bauzeichnungen eine feste Pauschale von € 129,00.
Ob wir für Sie auch den vollständigen Bauantrag erstellen? Und ob!
Wenn Sie möchten, erstellen wir für Ihr SCHEERER Standard-Carport den vollständigen Bauantrag nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Hierfür berechnen wir eine Kostenpauschale von € 198,00. Hinweis: Regional können zusätzliche Unterlagen wie ein Entwässerungsantrag oder Ansichten des vorhandenen Wohnhauses mit Carport erforderlich sein. Diese werden nach Rücksprache mit Ihnen zusätzlich berechnet (Kosten auf Anfrage).
Der vollständige Bauantrag von SCHEERER enthält
- Einzeichnen des Carports in den Lageplan
- Ausfüllen des Bauantragsformulares
- Berechnung des umbauten Raumes und der Grundfläche
- Berechnung der Grundflächenzahl und Anfertigung eines Freiflächenplanes nach Angabe des Bauherrn
- Bauzeichnung
- Erklärung des Aufstellers bautechnischer Nachweise
- Erklärung des Entwurfsverfassers
Wichtig: Für die Carport-Statik ist die Schneelastzone 2 bis 300 m ü. NN und die Windlastzone 1 u. 2 (Binnen) zugrunde gelegt. Höhere Lasten in Ihrer Region sind uns mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen zur Bauantragserstellung nach vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren
3x beglaubigter Lageplan, nicht älter als 1 Jahr.
Diesen können Sie beim zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur anfordern. Unter Umständen, zum Beispiel bei Grenzbebauung über 9 m, kann ein qualifizierter Lageplan erforderlich sein. Stimmen Sie dies auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Bauamt ab!
1x Kopie des Lageplans mit verbindlicher Lagebeschreibung: Die Lage des zu errichtenden Carports muss genau und maßstabsgerecht eingezeichnet und zu den Grenzen vermaßt werden. Die Zuwegung zum Carport ist mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Weiterhin sind alle befestigten Flächen (Zuwegungen, Zufahrten, Terrassen, Wohnhaus etc.) in die Kopie des Lageplanes maßstabsgerecht einzuzeichnen und zu vermaßen. Wenn nicht anders im Bebauungsplan festgelegt, werden Bauanträge normalerweise ohne Grenzabstand oder größer 1,00 m (dazwischen nur mit Genehmigung des Bauamtes) bis zu einer Höhe von max. 3,00 m und einer maximalen Länge von 9,00 m genehmigt. Sie sollten sich vor Antragstellung beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob für das Baugrundstück ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert. Dieser ist den Bauantragsunterlagen unbedingt beizulegen. Statiken für Sonderanfertigungen auf Anfrage.
Wichtig für den Bauantrag
Die rot markierten Maße sind Angaben, die wir zur Erstellung eines Bauantrags von Ihnen benötigen. Dafür reicht uns eine lesbare Handskizze aus. Die maßstabsgerechte Umsetzung, wie hier gezeigt, übernehmen wir.
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